Mit der seit Jahresbeginn 2017 wirksamen KWK-Novelle, aber auch mit dem Mieterstromgesetz, das am 7. Juli 2017 vom Bundestag verabschiedetwurde, gibt es neue Rahmenbedingungen, die Investitionen in die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung insbesondere für die Wohnungswirtschaft wieder attraktiver machen.
Mit dem Einbau von BHKW in Wohngebäuden können zudem die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EWärmG) und des Erneuerbaren-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) erfüllt werden.
Das Kompetenzzentrum Kraft-Wärme-Kopplung der Landesenergieagentur KEA will mit einer breit angelegten Informationskampagne Wohnungsanbieter dazu motivieren, diese Chancen zu nutzen und in Blockheizkraftwerke
und Mieterstrommodelle zu investieren.
In Webinaren und regionalen Veranstaltungen können Sie sich über die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen informieren und Best-Practice-Projekte kennenlernen.